DP/Déi-Gréng Schöffenrat missachtet Gemeindegesetz

Innenminister bescheinigt „einzigartige Laxheit“

 

1 Mio. Euro Schadensersatzforderung können für Politiker unangenehm sein, vor allem wenn man sich mitten im Wahlkampf befindet. So unangenehm offenbar, dass es der Mondorfer DP/Déi-Gréng Schöffenrat vorzog, die ganze Sache lieber zu vertuschen, als sich unbequemen Fragen zu stellen. Hierzu war man offenbar auch bereit, geltendes Recht zu missachten – stets in der Hoffnung, dass es keinem auffällt. Beides ist gründlich schiefgegangen und auch der hilflose Versuch, mit viel Geschrei die eigenen Fehler dem Innenministerium in die Schuhe zu schieben, ist auf ganzer Linie gescheitert. So ist Bad Mondorf um eine Affäre reicher und die Bürger haben das Nachsehen.

 

Doch der Reihe nach. Am 15. Juli 2011 tätigte der Mondorfer Schöffenrat eine Zahlung von 1.092.567,80 Euro an den Promotor Corcelli. Diese Schadensersatzzahlung, inklusive 524.379,15 Euro Verzugszinsen, hätte nach dem Willen des anordnenden Gerichts der Schlussstrich unter die Floralie-Affäre werden sollen. In ihrem Urteil hatte das Gericht die Gemeinde Mondorf letztinstanzlich zu dieser Zahlung verurteilt und damit die Schuldfrage im vom DP-Schöffenrat 1994 gestoppten Bauprojekt „Floralie“ abschließend entschieden.

 

Die Zahlung der Schadensersatzsumme war also rechtens, hätte jedoch nach den Bestimmungen des Artikels 132 (siehe Infokasten „Auszug aus dem Gemeindegesetz“) vom Gemeinderat ratifiziert werden müssen. Wohl aus wahltaktischen Überlegungen unterließ es der Mondorfer Schöffenrat aber, diese Genehmigung im Gemeinderat ein- respektive nachzuholen. Wir erinnern uns, im Oktober 2011 waren Gemeindewahlen und offenbar war man sich einig, dass es dem Image des Schöffenrates nicht dienlich wäre, sollte die Schadensersatzzahlung aus der Floralie-Affäre im Wahlkampf thematisiert werden.

 

Als Christian Dublin, der Sprecher der CSV Mondorf, bei den Haushaltsdebatten 2012 dieses Vorgehen anprangerte, kam es zur Auseinandersetzung mit dem Schöffenrat, bei der behauptet wurde, die praktizierte Vorgehensweise sei mit dem Innenministerium abgeklärt worden und vom Ministerium so vorgeschlagen worden. Nach den Haushaltdebatten ließ der Schöffenrat einen Brief an das Innenministerium schreiben, in welchem dem CSV-Gemeinderat Dublin vorgeworfen wurde, er hätte den Schöffenrat zu Unrecht beschuldigt, die Bestimmungen des Artikels 132 des Gemeindegesetzes nicht eingehalten zu haben. Innenminister Jean-Marie Halsdorf ließ sich von diesem Ablenkungsmanöver nicht beirren und bestätigte seinerseits in einem Brief an den Mondorfer Schöffenrat, dass der Artikel 132 des Gemeindegesetzes tatsächlich anzuwenden war und der Gemeinderat die Zahlung ratifizieren musste. Der vom Schöffenrat vorgebrachten Argumentation, die Artikel 119 und 120 würden in diesem Fall eine Anwendung des Artikels 132 ausschließen, schloss sich Halsdorf ausdrücklich nicht an.

 

Da diese klare Antwort des Innenministers den Schöffenrat offensichtlich überraschte, wohl auch verärgerte, besann man sich kurzerhand auf eine neue Taktik. Nun wurde versucht, eine nationale Affäre aus dem Vorgehen des Innenministers zu konstruieren, indem man behauptet, der Schöffenrat hätte auf Geheiß der Buchführungskontrollabteilung des Innenministeriums gehandelt. Hierzu ließ der DP/Déi-Gréng Schöffenrat in der Gemeinderatssitzung vom 22. Mai 2012 einen Antrag abnicken, in dem Innenminister Halsdorf aufgefordert wird, seine Antwort nochmals zu überdenken. Ein Abgeordneter von „déi Gréng“ stellte sogar eine parlamentarische Anfrage zum Mondorfer Vorfall, in der eine Klärung des Artikels 132 des Gemeindegesetzes angeregt wurde.

 

Der Innenminister hat mittlerweile auf die Anfrage des grünen Abgeordneten geantwortet und stellt fest, dass der Artikel 132 des Gemeindegesetztes hinreichend klar gefasst ist und lediglich der Mondorfer Schöffenrat in dieser Affäre „von einer einzigartigen Laxheit befallen war“. Mit seinem Vorgehen, so Halsdorf weiter, hat der Schöffenrat das Gemeindegesetz nicht respektiert und hat es zudem versäumt, ausreichende Rückstellungen im Gemeindehaushalt zu bilden. Spätestens seit dem Urteil von 2001, hätte der Schöffenrat wissen müssen, dass die Gemeinde die Zahlung dieses Schadensersatzes nicht verhindern kann. Abschließend verwies der Innenminister den Schöffenrat auf den Artikel 41 und 63 des Gemeindegesetzes ,welche eine Suspendierung des Amtes des Bürgermeisters sowie der Schöffen für 3 Monate zur Folge hat, im Falle eines erneutem Nichtrespektierens des Gemeindegesetzes.

 

Mit dieser klaren Ansage des Innenministeriums ist der Versuch des DP/Déi-Gréng Schöffenrat endgültig gescheitert, eine lokale Unzulänglichkeit des Mondorfer Schöffenrats zu einer nationalen Affäre hochzuspielen.

 

Gérard Bichler

President CSV Mondorf-Duelem
Gemengerot Bad Mondorf

Hannerloosst eng Äntwert

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